Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat gemeinsam mit Partnern den "CyberRisikoCheck" entwickelt. Er bietet KMU eine Beratung durch IT-Dienstleister. Die ersten 64 wurden nun für die Anwendung des Verfahrens geschult.
Die Bedrohungslage im Cyberraum ist besorgniserregend. Die Anzahl der Angriffe auf Wirtschaftsunternehmen steigt stetig an und kriminelle Attacken verursachen Rekordschäden. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind zunehmend von Cyberattacken betroffen. Dabei werden KMU meist nicht zielgerichtet zum Opfer, sondern von großflächig und automatisiert durchgeführten Angriffen getroffen. Viele KMU würden daher gerne mehr für ihre IT-Sicherheit tun, wissen aber oftmals nicht wie.
Positionsbestimmung des eigenen IT-Sicherheitsniveaus
Der CyberRisikoCheck ermöglicht einem Unternehmen eine Positionsbestimmung des eigenen IT-Sicherheitsniveaus und zeigt auf, welche konkreten Maßnahmen ein Unternehmen umsetzen bzw. bei einem IT-Dienstleister beauftragen sollte. 64 IT-Sicherheitsdienstleister aus ganz Deutschland haben sich nun für die Durchführung des CyberRisikoChecks in Bonn schulen lassen. Die Teilnahme an der Schulung ist Voraussetzung für die Nutzung einer Software, die das BSI IT-Dienstleistern für die Durchführung des CyberRisikoChecks zur Verfügung stellt. Das BSI gewinnt aus dem Verfahren anonymisierte Erhebungsdaten, die zur Generierung eines Informationssicherheitslagebildes für KMU genutzt werden.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner: "Der CyberRisikoCheck ist ein echtes Win-Win-Win-Produkt: für die kleinen Unternehmen, für die IT-Dienstleister und für das BSI. Damit haben wir den Grundstein für ein KMU-Cybersicherheitslagebild gelegt, und das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Cybernation Deutschland. Wir freuen uns, dass schon jetzt mehr als 120 weitere IT-Dienstleister ihr Interesse an einer Durchführung es CyberRisikoChecks bekundet haben."
Weitere Schulungstermine sind in Vorbereitung und werden zeitnah durch das BSI veröffentlicht. Weitere Informationen hier.
Stand vom 11.01.2024
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