Für B2B ab 2025 Pflicht Hüngsberg: E-Rechnungen rechtskonform verarbeiten

Quelle: Hüngsberg 1 min Lesedauer

Hüngsberg hat eine Lösung zur Verarbeitung von E-Rechnungen entwickelt. Mit ihr können Unternehmen ihre digitalen Prozesse rechtzeitig auf E-Invoicing umstellen, das ab Januar 2025 verpflichtend wird. 

Die E-Rechnung gilt für B2B-Unternehmen ab dem 1.1.2025 grundlegend als verpflichtend.
Die E-Rechnung gilt für B2B-Unternehmen ab dem 1.1.2025 grundlegend als verpflichtend.
(Bild: ©iStock.com/jittawit.21)

Unterstützt werden alle Datenformate wie klassisches EDI, PDF nach EDI oder EDI nach PDF. Rechnungssteller können rechtskonforme E-Rechnungen mittels des Standards XRechnung oder des Rechnungsformats ZUGFeRD einreichen, oder auch jedem weiteren rechtskonformen Rechnungsformat. Die bedienerfreundliche Lösung wird automatisch aktualisiert.
Mehr Informationen zur Hüngsberg E-Rechnung hier.

EDI-Anbieter der ersten Stunde

EDI-Pionier Hüngsberg mit Sitz in Hallbergmoos ist seit über 40 Jahren ein führender Anbieter der DAXware EDI-Lösungen „Made in Germany“ für Automotive, Logistik, Handel und weitere Branchen.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung